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06. Juli 2023 | Parlament, Sport

Bundesregierung setzt langjährige freiheitliche Forderung um!

FPÖ-Sportsprecherin Steger: "Absetzbarkeit von Spenden für Sportvereine war längst überfällig – Vereine dürfen nicht mit hohen bürokratischen Hürden behindert werden."

Seit vielen Jahren pochte die FPÖ auf die Ausweitung der Absetzbarkeit von Spenden auch auf Sportvereine. Bisher war die Spendenabsetzbarkeit im Kunst- und Kulturbereich an den Erhalt von Förderungen von Bund oder Ländern gebunden, im Sportbereich war sie de facto nicht vorhanden. Ab dem 1. Jänner 2024 soll es nu so weit sein, freute sich auch FPÖ-Sportsprecherin Petra Steger: „Es hat sehr lange gedauert. Unzählige Male wurden freiheitliche Anträge und Initiativen in diesem Bereich von den Regierungsparteien abgelehnt oder einfach schubladisiert. Nun kommt endlich Bewegung in die Sache.“

Viele Vereine mussten in Corona-Zeit aufgeben

Ein weinendes Auge bleibe aber trotzdem, denn die Anzahl der Sportvereine, die sich durch die Spendenabsetzbarkeit nun über zusätzliche so dringend benötigte finanzielle Mittel freuen, sei in den letzten Jahren geringer geworden. „In der Corona-Zeit mussten viele Vereine aufgeben und ihren Betrieb einstellen – ein Ergebnis der verfehlten Maßnahmen der Bundesregierung, die sowohl das Sporteln verboten hat, gleichzeitig aber den Vereinen zu wenig Entschädigung gewährt hat, um die Corona-Zeit durchstehen zu können. Aber auch die Teuerung hat viele Vereine durch die enormen Anstiege von Preisen für Energie und Mieten auf eine harte Probe gestellt. Die Einstellung von ORF Sport+ wird noch mehr finanzielle Lücken verursachen. Die Unterstützung für Sportvereine durch die nun präsentierte Spendenabsetzbarkeit hätte also schon viel früher erfolgen müssen“, bekräftigte die FPÖ-Sportsprecherin.

Vertrauensvorschuss statt Misstrauensvorschuss

Bis es am 1. Jänner 2024 nun möglich sein wird, auch Spenden an Sportvereine steuerlich abzusetzen, müsse sichergestellt werden, dass keine bürokratischen Hürden aufgestellt werden. Die Vereine müssten mit einem einfachen Antrag Aufnahme in die Liste jener Vereine beantragen können, für die die Spendenabsetzbarkeit gilt. Steger: „Die Bundesregierung muss den gemeinnützigen Sportvereinen einen Vertrauensvorschuss geben und keinen Misstrauensvorschuss.“


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