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04. Oktober 2024 | Asyl, Europäische Union, Inneres

Völlig weltfremdes EuGH-Urteil zu generellem Asylrecht für Frauen aus Afghanistan

FPÖ-Europasprecherin Steger: "Österreich muss dringend eigene Asylregeln durchsetzen und darf sich nicht länger den völlig kontraproduktiven Vorschriften der EU beugen."

Foto: NFZ

Scharfe Kritik am heute, Freitag, ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Asylrecht von Frauen aus Afghanistan äußerte die EU-Sprecherin des Freiheitlichen Parlamentsklubs und EU-Abgeordnete Petra Steger: „Es ist offensichtlich, dass Frauen in islamistisch regierten Staaten unterdrückt werden - und zwar nicht nur in Afghanistan. Daraus aber ein generelles Asylrecht für sämtliche Frauen abzuleiten, beweist, dass der EuGH völlig weltfremd ist und mit seinen Urteilen eine restriktive und am ursprünglichen Gedanken des Schutzes im nächstgelegenen sicheren Land orientierte Asylpolitik mit aller Kraft sabotiert. Die EU und Österreich, das den Fall an den EuGH herangetragen hat, können nicht in die Pflicht genommen werden, die leider in großen, insbesondere von Islam geprägten Weltregionen herrschende Frauen-Diskriminierung zu beseitigen, indem sie allen betroffenen Frauen einen Freischein für Asyl ausstellen.“

Kein Asyl für Personen, die sichere Länder durchquert haben

Angesichts derartiger Urteile sei es für Österreich höchste Zeit, sich in der Asylpolitik von den EU-Vorgaben zu lösen und - so wie es auch Ungarn und die Niederlande anstreben - eine eigene Linie zu fahren. „Diese muss ungeachtet aller Querschüsse aus Brüssel oder Luxemburg lauten: Kein Asyl für Personen, die auf ihrer Reise sichere Drittstaaten durchquert haben“, so Steger. Darüber hinaus sieht die EU-Abgeordnete nun Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in der Pflicht, die zahllosen Asylbescheide afghanischer Männer zu überprüfen und in Sachen Remigration endlich in die Gänge zu kommen.

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