In der heutigen Sonntagsausgabe der Kronen Zeitung spricht sich Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer dafür aus, das NS-Verbotsgesetz auf Sympathisanten des "Islamischen Staats" (IS) auszuweiten. Dies sei angesichts der Bedrohung durch den islamistischen Terror unbedingt erforderlich. Dazu brauche es aber eine härtere juristische Vorgangsweise.
Kampf gegen terroristische Gesinnung von höchster Priorität
Hofer fordert daher, dass künftig jegliche Betätigung für den Islamischen Staat geahndet werden muss. Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung der Gräueltaten des Islamischen Staates und anderer islamistischer Terrororganisationen seien streng zu bestrafen. Dies besonders auch wegen des stark vorhandenen Antisemitismus unter den moslemischen Zuwanderern, warnte Hofer davor, hier tatenlos zuzusehen.
Aufenthaltsverbot für IS-Kämpfer
Des Weiteren müsse über Personen ein Aufenthaltsverbot verhängt werden, welche für den IS oder eine andere Organisation gekämpft haben. „So ist es etwa unverständlich, dass österreichischen Staatsbürgern die sich der Fremdenlegion oder einem anderen ausländischen Militärdienst anschließen und so für ein fremdes Land kämpfen, die Staatsbürgerschaft entzogen wird, aber Österreichern die für die Meucheltruppen des IS kämpfen nur dann, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft nachgewiesen werden kann“, zeigte Hofer eine Lücke in der Gesetzgebung auf.